Lexmark Cash-Back Anforderungsformular:
Lexmark X6575 Cash-Back Anforderungsformular
 
Teilnahmebedingungen X6575 
 
 
Häufig gestellte Fragen & Antworten:

Wer kann an der Cash-Back Aktion teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Endkunden mit Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Gewerbliche Wiederverkäufer, insbesondere IT-Fachhändler, und Distributoren sind von der Teilnahme an beiden Aktion ausgeschlossen.


Wann gilt diese Cash-Back Aktion?

Die Aktion gilt vom 01.06. 2008 (jeweils einschließlich) – 31.07. 2008. Einsendeschluss für die Einreichung der Cash-Back Teilnahmeunterlagen (vollständig ausgefülltes Cash-Back-Anforderungsformular und Rechnungskopie) ist der 15.08.2008 (Ausschlussfrist).

Es gilt das Datum des Posteingangs. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nach Ablauf dieses Stichtags eingehende Cash-Back Anträge leider nicht mehr berücksichtigen können. .


Wann erhalte ich Cash-Back?

Bei erfolgreicher Teilnahme wird Ihnen der Cash-Back Betrag i.d.R. innerhalb von 10 Werktagen als Verrechnungsscheck per Post an Ihre angegebene Hausanschrift gesendet.

An wen kann ich mich wenden, wenn der Verrechnungsscheck mit der Cash-Back Gutschrift nach Ablauf von 10 Werktagen nicht zugegangen ist oder ich generelle Fragen zum Cash-Back Ablauf habe?

Unter der Telefonnummer 0810 810 797 erhalten Sie werktags zwischen 9 und 17 Uhr Auskunft über den Ablauf der aktuellen Cash-Back Aktion.

Was muß ich beachten, wenn ich mehr als 3 Geräte kaufen möchte?

Die Cash-Back Aktion für das Modell X6575 ist begrenzt auf ein Gerät pro gewerblichen Endkunde.

Wo finde ich die Seriennummer des Gerätes?

Für das Modell X6575:
Die 7-stellige Serien-Nr. (S/N bzw. Serial Number) befindet sich auf der Umverpackung




oder auf der Rückseite des Gerätes (s. Abb. unten). Bitte tragen Sie diese ins Anforderungsformular der Cash-Back Aktion ein.



Wie kann ich besonders sicher sein, dass meine Cash-Back Unterlagen
tatsächlich angekommen sind?


Wählen Sie bei der Aufgabe der Briefsendung die Versandart Einschreiben, so erfolgt die Auslieferung nur gegen Unterschrift des tatsächlich Empfangenden.

Werden auch Bons akzeptiert?

Ein Kassenbon (als Kaufquittung) wird für die Cash-Back Erstattung nur dann akzeptiert, wenn hierauf die Gerätebezeichnung eindeutig und leserlich steht, andernfalls sollten Sie bei Kauf die Ausstellung einer Rechnung oder ähnlichen Kaufbeleg mit dieser Eigenschaft veranlassen.

 
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