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| Häufig
gestellte Fragen & Antworten: |
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Wer
kann an der Cash-Back Aktion teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich
gewerbliche Endkunden mit Firmensitz in der Bundesrepublik
Deutschland.
Gewerbliche
Wiederverkäufer, insbesondere IT-Fachhändler, und
Distributoren sind von der Teilnahme an beiden Aktion ausgeschlossen. |
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Wann
gilt diese Cash-Back Aktion?
Die Aktion gilt vom 01.05. 2008 (jeweils einschließlich)
– 31.05. 2008. Einsendeschluss für die
Einreichung der Cash-Back Teilnahmeunterlagen (vollständig
ausgefülltes Cash-Back-Anforderungsformular und Rechnungskopie)
ist der 13.06.2008 (Ausschlussfrist).
Es gilt
das Datum des Posteingangs. Bitte haben Sie Verständnis,
dass wir nach Ablauf dieses Stichtags eingehende Cash-Back
Anträge leider nicht mehr berücksichtigen können.
Bitte
beachten Sie, dass die Cash-Back Aktion für das Modell
X4875 auf ein Gerät pro gewerblichen Endkunde begrenzt
ist. |
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Wann
erhalte ich Cash-Back?
Bei erfolgreicher Teilnahme wird Ihnen der Cash-Back Betrag
i.d.R. innerhalb von 10 Werktagen als Verrechnungsscheck per
Post an Ihre angegebene Hausanschrift gesendet. |
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An
wen kann ich mich wenden, wenn der Verrechnungsscheck mit der
Cash-Back Gutschrift nach Ablauf von 10 Werktagen nicht zugegangen
ist oder ich generelle Fragen zum Cash-Back Ablauf habe?
Unter der Telefonnummer 0810 810 797 erhalten Sie werktags zwischen 9 und 17 Uhr Auskunft über den Ablauf der aktuellen Cash-Back Aktion. |
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Was
muß ich beachten, wenn ich mehr als 3 Geräte kaufen
möchte?
Die Cash-Back Aktion für das Modell X9575 ist begrenzt
auf ein Gerät pro gewerblichen Endkunde. |
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Wo
finde ich die Seriennummer des Gerätes?
Die 11-stellige Serien-Nr. (Serial Number) befindet
sich auf der Rückseite des Gerätes.
(s. Abb. unten). Bitte tragen Sie diese ins Anforderungsformular
der Cash-Back Aktion ein.
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Wie
kann ich besonders sicher sein, dass meine Cash-Back Unterlagen
tatsächlich angekommen sind?
Wählen Sie bei der Aufgabe der Briefsendung die Versandart
Einschreiben, so erfolgt die Auslieferung nur gegen Unterschrift
des tatsächlich Empfangenden. |
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Werden
auch Bons akzeptiert?
Ein Kassenbon
(als Kaufquittung) wird für die Cash-Back Erstattung
nur dann akzeptiert, wenn hierauf die Gerätebezeichnung
eindeutig und leserlich steht, andernfalls sollten Sie bei
Kauf die Ausstellung einer Rechnung oder ähnlichen Kaufbeleg
mit dieser Eigenschaft veranlassen. |
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